Infos zu Praktika

Hier findest du Fragen und Antworten zu den verschiedenen Praktika und zu der Bewerbung bei den Kitas.

Vorpraktikum
 

  • 3 Monate in einer sozialpädagogischen Einrichtung 
  • Zugangsvoraussetzung für die Erzieher*innenausbildung (muss vor dem Ausbildungsstart absolviert werden)
  • Für Bewerber*innen mit Abitur/Fachabitur/fachfremder abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium
  • nicht notwendig, wenn bereits eine Ausbildung zur/zum Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*in abgeschlossen wurde

 

Ausbildung zur/zum Sozialassistent*in
 

  1. Jahr: 4 Wochen pädagogisches Praktikum und 4 Wochen pflegerisches Praktikum
  2. Jahr: Jahrespraktikum/Berufspraktisches Jahr (3 Tage in einer Praxiseinrichtung, 2 Tage Schule)

 

Ausbildung zur/zum Erzieher*in (schulische Ausbildung mit Blockpraktikum)
 

  1. Jahr: Erprobungspraktikum (230 Stunden, 5-6 Wochen)
  2. Jahr: Vertiefungspraktikum (230 Stunden, 7 Wochen oder 5 Wochen mit anschließender Projektphase)
  3. Jahr: Berufspraktikum/Anerkennungsjahr (4 Tage in einer Praxiseinrichtung, 1 Tag Schule)

 

Ausbildung zur/zum Erzieher*in (PivA)
 

  1. Jahr: 2 Tage in einer Praxiseinrichtung, 3 Tage Schule 
  2. Jahr: 2 Tage in einer Praxiseinrichtung, 3 Tage Schule
  3. Jahr: 3 Tage in einer Praxiseinrichtung, 2 Tage Schule

 

SRH Fachschulen: Eine Stammeinrichtung und je 6 Wochen Blockpraktikum in einer anderen Kita und Altersgruppe  

Beruflichen Schulen Berta Jourdan: Wechsel der Einrichtung und Altersgruppe nach dem ersten Jahr

Ludwig Fresenius Schulen: Eine Stammeinrichtung und je 6 Wochen Blockpraktikum in einer anderen Kita und Altersgruppe  

 

Ausbildung zur/zum Erzieher*in (berufsbegleitende Ausbildung mit Tagespraktikum)
 

  1. Jahr: 2 Tage in einer Praxiseinrichtung, 3 Tage Schule 
  2. Jahr: 2 Tage in einer Praxiseinrichtung, 3 Tage Schule
  3. Jahr: Berufspraktikum/Anerkennungsjahr (4 Tage in einer Praxiseinrichtung, 1 Tag Schule)

 

Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger*in 
 

   1.+ 2. Jahr: 6 Wochen Blockpraktikum

   3. Jahr: Berufspraktikum/Anerkennungsjahr (4 Tage in einer Praxiseinrichtung, 1 Tag Schule)

 

Fachoberschule (FOS) Fachrichtung Sozialwesen
 

  1. Jahr: 3 Tage in einer Praxiseinrichtung, 2 Tage Schule
  2. Jahr: 5 Tage Schule

 

Studium (Kindheits-)Pädagogik / Soziale Arbeit / Erziehungswissenschaften
 

  • Verschiedenste Modelle von Blockpraktika und Tagespraktika bei dualen Studiengängen 
  • Anerkennungsjahr (4 Tage Praxis, 1 Tag Hochschule)

Das Berufspraktikum ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Es soll Theorie und Praxis in geeigneter und qualifizierter Weise miteinander verknüpfen. 

Bei der Ausbildungsform PivA ist das Berufspraktikum in den Praxisteil der gesamten Ausbildungszeit integriert.

Während deines Praktikums wirst du als Zweitkraft eingesetzt und arbeitest zusammen mit deinem Team im ganz normalen Kita-Alltag.

Als Praktikant*in wirst du befähigt, 
 

  • die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten selbstverantwortlich in der Praxis anzuwenden und zu erweitern
  • Konzeptionen zu erfassen
  • Erziehungsarbeit zu planen und in die Erziehungspraxis umzusetzen
  • eine Gruppe sowohl selbstständig als auch in Zusammenarbeit mit einer Hilfskraft zu führen
  • konstruktiv im Team zu arbeiten
  • die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen

 

Die Praxisanleitung wird von einer pädagogischen Fachkraft der Kita mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung übernommen. Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt sie einen individuellen Ausbildungsplan und führt regelmäßige Anleitungsgespräche mit dir. Das pädagogische Handeln sowie die eigene Rolle wird gemeinsam mit der Praxisanleitung immer wieder reflektiert. Zudem sind pädagogische Praxisaufgaben zu absolvieren, wie beispielsweise Projekte und angeleitete Tätigkeiten.

Das Berufspraktikum wird von der ausbildenden Schule begleitet. Das bedeutet, dass die Auszubildenden zwar den Großteil ihrer Zeit in der jeweiligen Praxiseinrichtung verbringen, sich dennoch jedoch weiterhin auch theoretisches Wissen aneignen und ihre praktischen Erfahrungen in der Schule reflektieren. Zudem finden regelmäßig Lehrer*innenbesuche statt.

Die Fachlehrer*innen der ausbildenden Schulen beobachten und bewerten die Praktikanten in ihrem Tun. Die Praxisnoten entscheiden darüber, ob die Praktikanten am Ende des Berufspraktikums zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Nach Abschluss des Berufspraktikums sollst du in der Lage sein, eine Gruppe selbstständig und eigenverantwortlich zu leiten. 

Für PivA und die berufsbegleitende Ausbildung beginnt das Ausbildungsjahr in Hessen am 1. August – nach den hessischen Sommerferien. Das gilt sowohl für die Schule als auch für die Praxistätigkeit in einer Einrichtung.

Das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) kann in Abstimmung auch am 1. Juli oder im Verlauf des Monats August starten. Der Zeitpunkt für den Beginn des Berufspraktikums richtet sich oft nach der Schließzeit der Einrichtung. Beachte, dass das Praktikum ein ganzes Jahr umfassen muss.

Einige Träger stellen Auszubildende ganzjährig ein, da es manchmal auch Wechselwünsche gibt. 

Informationen zu den Bewerbungsfristen erhältst du bei den Trägern.

Ja, du musst dir selbst eine Kita für dein Praktikum suchen Diese sollte zu deiner Ausbildung, deinen Schwerpunkten und deinen Bedürfnissen passt.

Freie Praktikumsstellen findest du in unserer Praktikumsbörse.

Kriterien für die Auswahl der passenden Praktikumseinrichtung können sein: 

 

  • Betreute Altersstufen (U3, Ü3, Ü6)
  • Leitungsgeführte oder teamgeführte Einrichtung
  • Größe der Einrichtung oder des Trägers
  • Offene, teiloffene oder geschlossene Gruppen
  • Pädagogisches Konzept
  • Arbeitszeiten
  • Vergütung 
  • Benefits
  • Erreichbarkeit 

 

Möglicherweise fällt dir die Entscheidung für eine Einrichtung leichter, wenn du dir vor Augen führst, mit welcher Altersstufe und nach welchem pädagogischen Konzept du nach dem Ende deiner Ausbildung arbeiten willst. Die Kurzvorstellungen der Einrichtungen im LAG Ausbildungsportal geben dir bereits eine sehr gute Orientierung zu einzelnen Einrichtungen und ihren pädagogischen Schwerpunkten. 

Bevor du dich bewirbst, kannst du auch erstmal direkten Kontakt zu den Einrichtungen aufnehmen und Fragen stellen. Sie können dir Hinweise geben, ob sie zu deinen Vorstellungen passen und dir helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Abhängig von der Schulordnung deiner Fachschule kann es sein, dass du dein Praktikum in zwei unterschiedlichen Einrichtungen machen musst. Du hast also die Chance, unterschiedliche Einrichtungen und Formen von pädagogischer Arbeit kennenzulernen.

Träger bzw. Einrichtungen benötigen in der Regel folgende Bewerbungsunterlagen von dir:
 

  • Persönliches Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Alle Arbeits- und Abschlusszeugnisse
  • Vollständiger Masernimpfschutz oder ärztlicher Nachweis über Immunität
  • Erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist 


Informiere dich bitte bei dem Träger bzw. bei der Einrichtung, bei dem/der du dich bewirbst, welche Unterlagen und Dokumente du einreichen musst. In der Regel findest du die Angaben ganz unten in den Stellenanzeigen hier im Portal.

Bei manchen Trägen kannst du dich direkt in der Einrichtung bewerben. Bei anderen richtest du deine Bewerbung an die Geschäftsstelle bzw. versendest sie über ein Karriereportal.

Beachte bitte: Du solltest die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Dokumente möglichst vollständig und nicht zu kurzfristig vor Bewerbungsschluss einreichen. Bitte gib in deinem Bewerbungsschreiben den Startzeitpunkt für dein Praktikum und die Rahmenbedingungen der Fachschule (wie z.B. die wöchentliche Stundenzahl) an.

Bei PivA bewirbst du dich parallel bei den Fachschulen und Praxisstellen. Erst wenn du von beiden Stellen eine Zusage erhalten hast, war die Bewerbung erfolgreich und du kannst die Verträge abschließen.

Denke bitte daran, beim Träger oder der Einrichtung abzusagen, wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst oder eine angebotene Praktikumsstelle nicht annehmen möchtest.

Freie Praktikumsstellen in Frankfurt am Main findest du in unserer Praktikumsbörse.

Ja, das ist möglich.

 

Vergiss aber bitte nicht, bei einer Einrichtung oder einem Träger abzusagen, bei der/dem du dich beworben hast, wenn du dort keine Praktikumsstelle mehr annehmen möchtest.

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