Infos zur Ausbildung an der Fachschule

Hier findest du Fragen und Antworten zu den verschiedenen Ausbildungsgängen, Fachschulen, Voraussetzungen und Bewerbungen.

Für eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher musst du eine Fachschule für Sozialwesen besuchen. In Frankfurt gibt es drei Fachschulen, die die Ausbildung anbieten.

 

Neben dem Besuch der Schule ist die praktische Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Bestandteil der Ausbildung. Der Praxisanteil ist je nach Ausbildungsform unterschiedlich: 

 

  • Schulische Ausbildung: verschiedene kurze Praktika und ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) in einer Kita
  • Duale Ausbildung (berufsbegleitende Ausbildung oder PivA): von Beginn an 2-3 Praxistagen in einer Kita 

In Frankfurt gibt es drei Fachschulen: 

 

  • Beruflichen Schulen Berta Jourdan: öffentliche Schule, kostenfrei
  • Ludwig Fresenius Schulen: private Schule, Schulgeld monatlich 175-190 € + Aufnahme- und Prüfungsgebür
  • SRH Fachschulen: private Schule, Schulgeld monatlich 150-170 € (Frühbucherrabatte möglich)
     

An alle drei Fachschulen kannst du durch zusätzliche Kurse nebenbei die Fachhochschulreife erlangen.

 

Weitere Infos und die angebotenen Ausbildungsgänge findest du auf der Seite mit den Fachschulen.

Es gibt in Hessen folgende Ausbildungsformen, die dich zu einer Arbeit in einer Kita befähigen:
 

2 Jahre Ausbildung - Arbeit in einer Kita als Fachkraft zur Mitarbeit

  • Sozialassistent*in

 

3 Jahre Ausbildung - Arbeit in einer Kita als pädagogischen Fachkraft

  • Erzieher*in (schulische Ausbildung)
  • Erzieher*in (Praxisintegrierte vergütete Ausbildung – PivA)
  • Erzieher*in (berufsbegleitende Ausbildung)
  • Heilerziehungspfleger*in

 

Mit den unterschiedlichen Ausbildungswegen sind auch unterschiedliche Anforderungen verbunden. Diese müssen zu dir und deiner Lebenssituation passen. Deshalb empfiehlt es sich, wenn du dich vor deiner Entscheidung für einen der Wege von einer Fachschule beraten lässt.

Beachte bitte: Nicht jede Fachschule bietet jeden Ausbildungsweg an.

 

Mehr Infos zu den verschieden Ausbildungen findest du unten im Abschnitt „Ausbildungsformen in Hessen“.

Man kann zwischen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen unterscheiden. Ob du die persönlichen Voraussetzungen mitbringst, kannst du selbst überprüfen. Die fachlichen Voraussetzungen musst du nachweisen.


Persönlich solltest du mitbringen:
 

  • Interesse an Pädagogik
  • Spaß im Umgang mit Kindern
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Offenheit und Toleranz
  • Kreativität, Ideenreichtum und Einsatzbereitschaft
  • Belastbarkeit, Stressresistenz und Geduld
  • Organisationstalent
  • Flexibilität
  • Bereitschaft, dich fortzubilden

 

Formale Voraussetzungen, die du nachweisen musst:
 

  • mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige sozialpädagogische oder sozialpflegerische Berufsausbildung (z.B. Sozialassistenz, Kinderkrankenschwester) 
  • ODER abgeschlossene Berufsausbildung/Fachhochschulreife/Abitur und ein dreimonatiges angeleitetes Vorpraktikum im sozialpädagogischen Bereich oder eine dreimonatige Berufserfahrung in Vollzeit im sozialpädagogischen Bereich (bei der berufsbegleitenden Ausbildung sind es je nach Fachschule teilw. sechs Monate Vorpraktikum)
  • ODER ein mittlerer Schulabschluss und 36 Monaten Vollzeitberufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich

 

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen erfolgt über das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt. Bei diesen Abschlüssen müssen Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nachgeweisen werden.

Darüber hinaus gibt es alternative Möglichkeiten, zur Ausbildung zugelassen zu werden. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu sind aber sehr komplex. Manchmal muss auch der Einzelfall geprüft werden. 

Im Gespräch mit einer der Fachschulen kannst du direkt klären, ob du die Voraussetzungen erfüllst. 

Nein, du benötigst mindestens einen Realschulabschluss (mittlerer Schulabschluss, Mittlere Reife, Fachhochschulreife).

Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, kannst du den mittleren Abschluss an einer Berufsfachschule erwerben.

Wenn du älter als 17 bzw. 18 Jahre bist, kannst du den mittleren Abschluss in Franfurt am Main an der AHRS Abendhaupt- und Abendrealschule oder an der Abendrealschule an der Wilhelm-Merton-Schule erwerben.

Tipp: Arbeite als pädagogische Zusatzkraft in einer Kita, um Praxiserfahrungen zu sammeln, während du deinen Realschulabschluss nachholst.

Fachschulen benötigen in der Regel folgende Bewerbungsunterlagen von dir:

 

  • Persönliches Anschreiben (Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Schulform)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des aktuellen Schulzeugnisses (Halbjahres- oder Abschlusszeugnis)
  • Ausbildungszeugnisse, Praktikums-/FSJ-Bescheinigungen, Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)
  • Nachweis über das Vorpraktikum im sozialpädagogischen Bereich (nicht bei vorheriger spozialpäd./sozialpfleg. Ausbildung) 
  • Bei im Ausland erworbenen Abschlüssen: Anerkennung des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt und Zertifikat für Deutschkenntnisse auf Niveau C1

 

Unterlagen, die du in der Regel nachreichen kannst:

 

  • Vollständiger Masernimpfschutz (Impfpass) oder ärztlicher Nachweis über Immunität 
  • Bescheinigung über gesundheitliche Eignung (ärztliche Unbedenklichkeitserklärung)
  • Kopie einer Geburtsurkunde
  • Polizeiliches erweitertes Führungszeugnis

 

Informiere dich bitte bei der Fachschule, bei der du dich bewirbst, welche Unterlagen und Dokumente du einreichen musst und welche du eventuell nachreichen kannst.

Bei einigen Fachschulen kannst du dich per E-Mail oder auf dem Postweg bewerben – oder deine Bewerbung direkt über die Website hochladen.

Beachte bitte: Du solltest die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Dokumente vollständig bei der Fachschule einreichen. Denn erst, wenn der Fachschule die vollständigen Unterlagen vorliegen, kann sie deine Zugangsvoraussetzungen prüfen und dich als Auszubildende*n annehmen.

Eine beglaubigte Kopie kannst du an folgenden Stellen erhalten: Bürgeramt, Notar, Ortsgericht, Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat oder bei einem/einer Pfarrer*in. Hierfür musst du eine Kopie und das Original mitnehmen und bestätigen lassen, dass diese identisch sind.

Laut Gesetz musst du die Zulassung zur Ausbildung an einer Fachschule für Sozialwesen eigentlich jeweils bis zum 15. Februar eines Jahres schriftlich beantragen. In den meisten Fällen ist eine Bewerbung aber später möglich. 

 

  • Berta Jourdan: bis zum 14.02., aber bei freien Plätzen auf Nachfrage in der Regel auch später möglich. Das Schuljahr beginnt nach den hess. Schulferien
  • Ludwig Fresenius Schulen: Keine festgelegte Bewerbungsfrist, das Schuljahr beginnt nach den hess. Schulferien
  • SRH Fachschulen: Keine festgelegte Bewerbungsfrist, das Schuljahr beginnt im September


Bitte beachte: Wenn alle Ausbildungsplätze an einer Fachschule belegt sind, kann deine Bewerbung nicht mehr berücksichtigt werden. Du solltest dich also auch an den privaten Fachschulen so früh wie möglich bewerben.

Ja, das ist möglich.


Vergiss aber bitte nicht, bei einer Fachschule abzusagen, bei der du dich beworben hast, wenn du dort keinen Ausbildungsplatz mehr annehmen möchtest.

In Frankfurt am Main startet die Ausbildung jährlich am ersten Tag nach den hessischen Sommerferien. (Die Ausbildung an der SRH Fachschule im Bereich Erziehung beginnt jedes Jahr im September.)

Ausbildungsinhalte sind u.a. die zentralen beruflichen Handlungsaufgaben in den folgenden Feldern:

 

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institutionen und Teams entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

 

Über Details zu den Ausbildungsinhalten kannst du dich bei den Fachschulen informieren.

Sehr ausführliche Informationen bietet der Lehrplan für die Fachschule für Sozialwesen des Hessischen Kultusministeriums.

Den praktischen Teil deiner Erzieher*innenausbildung absolvierst du in einer sozialpädagogischen Einrichtung.  

Einige Fachschulen sind private Bildungsunternehmen, die sich über monatliche Schulgebühren finanzieren. Auch z.B. der optionale Mathekurs kann kostenpflichtig sein.

 

Berufliche Schulen Berta Jourdan
 

  • kostenfrei

 

Ludwig Fresenius Schulen
 

  • Für alle Ausbildungen: 200 € Aufnahmegebühr, 320 € Prüfungsgebühr
  • Sozialassistent*in: 175 € monatliches Schulgeld
  • Erzieher*in vollzeitschulische Ausbildung: 190 € monatliches Schulgeld
  • PivA: kostenfrei (Schulgeld wird von der Kita übernommen)

 

SRH Fachschulen
 

  • Verschiede Rabattmodelle möglich
  • Sozialassistent*in: 150 € monatliches Schulgeld
  • Erzieher*in: 170 € monatliches Schulgeld 
  • PivA: kostenfrei (Schulgeld wird von der Kita übernommen)

 

Um die Ausbildung zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die du unter Infos zur Finanzierung findest.

Das Berufspraktikum der schulischen Ausbildung kann auf sechs Monate verkürzt werden, wenn du vor Aufnahme in der Fachschule bereits zwei Jahre mit mindestens 30 Wochenstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung gearbeitet hast und die theoretische Prüfung mit mindestens 3,0 abschließen konntest. 

Wenn du während der berufsbegleitenden Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung gearbeitet hast, kann das Berufspraktikum ebenfalls auf 6 Monate verkürzt werden. Hierfür musst du zwei Jahre mit 15 Wochenstunden tätig gewesen sein und die theoretische Prüfung ebenfalls mit mindestens 3,0 abgeschlossen haben. 

Die individuelle Verkürzung des Berufspraktikums muss durch einen schriftlichen Antrag von der Schulleitung genehmigt werden.

Ausbildungsformen in Hessen

In der Ausbildung werden sozialpädagogische und sozialpflegerische Basisqualifikationen vermittelt. Diese stellen eine Voraussetzung für eine weiterführende sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung (Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen) dar. 

Mit dem Abschluss kannst du aber auch bereits als staatlich anerkannte/r Sozialassistent*in als Fachkraft zur Mitarbeit in Kitas eingesetzt werden. Es empfiehlt sich aber, eine weitere dreijährige Ausbildung zur/zum Erzieher*in anzuschließen, da du dann besser ausgebildet und qualifiziert bist. Das ist ein Vorteil, weil du dadurch mehr Verantwortung übernehmen kannst, bessere Karriereaussichten hast und besser verdienst. 

 

Die Ausbildung dauert zwei Jahre: 

 

  • Das 1. Ausbildungsjahr findet in der Schule statt. Es werden zwei Praktika in geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen absolviert.
  • Im 2. Ausbildungsjahr findet das Berufspraktikum statt. Dabei wird an drei Tagen in der Woche in einer sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Einrichtung gearbeitet und an zwei Tagen in der Woche die Schule besucht.

Mit dem Abschluss der Ausbildung erhältst du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ und bist befähigt selbständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten.  

 

In dieser klassischen Ausbildungsform besuchst du zuerst an fünf Tagen die Fachschule und hast in den hessischen Ferien frei.

 

Die Ausbildung dauert drei Jahre: 

 

  • Das 1. und 2. Ausbildungsjahr besteht aus einer fachschulischen Ausbildung mit Praktikumsphasen (Blockpraktikum)
  • Das 3. Ausbildungsjahr besteht aus einem einjährigen Berufspraktikum (auch Anerkennungsjahr oder Jahrespraktikum genannt). Das Berufspraktikum wird schulisch begleitet (4 Tage Praxis / 1 Tag Fachschule).

 

Während dieser Ausbildungsform ist eine Kombination aus Ausbildung und dem Erwerb der Fachhochschulreife sehr gut machbar (durch zusätzliche Kurse). 

Die Ausbildungsform gibt es in Hessen seit 2020. Mit dem Abschluss erhältst du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ und bist befähigt, selbständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.

Die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) ist eine duale Ausbildung. Das heißt, dass du ab dem ersten Tag auch schon praktisch arbeitest. Die Ausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Praxisstelle und der ausbildenden Fachschule.

Die Verteilung der Tage in der Praxis und Fachschule ist in der Regel wie folgt:
 

  • 1. Jahr: 2 Tage Praxis / 3 Tage Fachschule 
  • 2. Jahr: 2 Tage Praxis / 3 Tage Fachschule 
  • 3. Jahr: 3 Tage Praxis / 2 Tage Fachschule

 

Je nach Fachschule musst du nach einem Jahr die Praxis-Einrichtung wechseln oder im 1. und 2. Jahr zwischendurch Blockpraktika machen. Du lernst also schon während der Ausbildung unterschiedliche Altersgruppen und Kitas kennen und sammelst mehr Erfahrungen.

Du schließt mit der Praxisstelle einen Vollzeitvertrag ab und wirst für die Schultage freigestellt. Deinen Urlaub nimmst du immer in den hessischen Ferien. Die verbleibenden Ferientage arbeitest du Vollzeit in der Kita (je nach Schule gibt es freigestellte Studienzeit pro Ferienwoche).

Informiere dich bitte bei den jeweiligen Fachschulen über den genauen Ablauf der PivA.

Mit dem Abschluss der Ausbildung erhältst du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ und bist befähigt, selbständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten.  

Diese Ausbildungsform ist wie die PivA-Ausbildung dual und besteht aus einer fachschulischen Ausbildung von zwei Jahren (mit kontinuierlichem Tagespraktikum) und einem einjährigem Berufspraktikum. Durch das duale System bietet diese Form genauso wie die PivA eine starke Verzahnung von Theorie und Praxis.

Die Tage für Praxis und Fachschule sind in der Regel wie folgt verteilt:
 

  • 1. Jahr: 2 Tage Praxis / 3 Tage Fachschule 
  • 2. Jahr: 2 Tage Praxis / 3 Tage Fachschule 
  • 3. Jahr:  Berufspraktikum (4 Tage Praxis / 1 Tag Fachschule)

 

Im Gegensatz zur PivA musst du in den hessischen Schulferien nicht Vollzeit arbeiten, sondern hast an den drei Schultagen frei. 

Die berufsbegleitende Ausbildung unterscheidet sich teilweise sehr stark von Schule zu Schule. Einige Schulen bieten sie als 4-jährige Ausbildung an. Es kann auch sein, dass die Regelung zu zusätzlichen Blockpraktika unterschiedlich ist. Bitte informiere dich daher unbedingt vorher bei der Fachschule deiner Wahl über die Bedingungen. 

Mit der Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in wirst du befähigt, in allen Bereichen der Behindertenhilfe selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.

Immer mehr Kitas arbeiten integrativ. Das bedeutet, dass in einer Kita sowohl Kinder mit als auch Kinder ohne besondere Bedarfe betreut werden. Die Kita ist also ein möglicher Arbeitsplatz für Heilerziehungspfleger*innen.

Weitere mögliche Arbeitsfelder sind Wohneinrichtungen/Wohngruppen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigung, integrative Schulen oder Schulen mit Fördreschwerpunkten, Berufsbildungswerke, Tagesförderstätten und Werkstätten sowie Ambulante Dienste (z. B. familienunterstützende Dienste).

Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist wie folgt gegliedert:

 

  1. eine überwiegend fachschulische Ausbildung von 2 Jahren an der Fachschule für Sozialwesen (1. und 2. Ausbildungsabschnitt); in diesen Ausbildungsabschnitten sind Praktikumsphasen integriert und in Blöcken organisiert. 
  2. ein anschließendes Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von einem Jahr, das in Einrichtungen mit heilpädagogischen Schwerpunkten abgeleistet wird (3. Ausbildungsabschnitt). 
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